Rürup

Vor allem Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Die Rürup-Rente ist zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ist mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar, frühestens nach dem 60. Lebensjahr sichert sie eine lebenslange monatliche Rentenzahlung zu.

Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar, es ist eine Lebenslange Rente.

Die Rürup-Rente ist eine Form der Steuerlich geförderten Altersvorsorge. Vor allem für Selbständige, die eine hohe Steuerbelastung haben, sollten die Rürup-Rente für ihre persönliche Altersabsicherung nutzen.

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